AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

Holger & Hannes Eckert GbR

I. Allgemeines/Geltungsbereich
Der Verkauf der Sitzbänke (nachfolgend auch Vertragsgegenstand oä. genannt) erfolgt zum Selbstkostenpreis. Die Verkäufer sind daher nicht als Kaufmann im Sinne des HGB tätig.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei dem Erwerb des Vertragsgegenstandes ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkannt haben, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung vorbehaltlos ausführen.

II. Angebot und Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Bestellt der Kunde die Ware per E-Mail, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Bei der Bestellung auf elektronischem Wege wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst diesen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
2. Die in unseren Angeboten festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der Sitzbank umfassend und abschließend fest. Eine Garantie, insbesondere für die Haltbarkeit oder die Beschaffenheit des Liefergegenstandes, wird von uns nicht übernommen.

III. Gefahrübergang/Versand/Aufstellung
1. Die Lieferung der Sitzbank erfolgt grundsätzlich ab Werk. Der Verkäufer teilt dem Käufer per eMail mit, dass die Sitzbank abholbereit ist. Der Käufer ist dann verpflichtet, die Sitzbank binnen … Kalendertagen abzuholen. Wenn von dem Käufer gewünscht, übernimmt der Verkäufer auch den Versand an einen von dem Käufer gewählten Ort. Die Verladung und der Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Die Kosten des Transports trägt der Käufer wobei wir die Versandart, den Versandweg und das mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen nach eigenem Ermessen bestimmen können. Wir werden uns bemühen, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen.
2. Wünscht der Käufer die Aufstellung der Bank durch uns, geschieht dies als Erfüllungsgehilfe des Käufers. Die hierfür entstehenden Kosten werden getrennt vom Kaufpreis berechnet. Wir übernehmen keine Haftung für die vor, während und nach Aufstellung der Bank entstehende Verkehrssicherungspflicht. Der Käufer ist verpflichtet, die ggf. erforderlichen Inspektionen und Wartungen auf eigene Kosten durchzuführen und erforderliche rechtliche Genehmigung zur Platzierung der Sitzbank bei dem jeweiligen Eigentümer des Grundstückes einzuholen. Eine solche Genehmigung ist nicht Grundlage des Vertrages. Erhält der Käufer keine Genehmigung des Grundstückseigentümers bzw. wird diese zurückgezogen, berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag.

IV. Gewährleistung
Sofern ein Mangel an der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Erfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Sitzbank berechtigt. Die Aufwendungen für die Mängelbeseitigung tragen wir. Diese sind jedoch bis zur Höhe des Kaufpreises begrenzt.

V. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, tückischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Lieferung der Sitzbank.

VI. Abschließende Bestimmungen
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand aus dem zugrundeliegenden Vertrag ist ….
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien trifft bei Unwirksamkeit einer Bestimmung die Pflicht, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.